Der verbrauchsbasierte Energieausweis für Wohngebäude kann ausgestellt werden für:
Häuser mit mehr als 4 Wohnungen oder
Häuser die den Bauantrag nach dem 31.10.1977 gestellt haben oder
Häuser die beim Bau selbst oder durch spätere Modernisierung das Wärmeschutzniveau der 1. Wärmeschutzverordnung von 1977 erreichen.
keine
Der bedarfsorientierte Energieausweis für Wohngebäude kann für jedes Haus ausgestellt werden und muss erstellt werden, wenn die oben genannten Bedingungen nicht
erfüllt werden.